“Für die Wirtschaft, die großen Unternehmen genau wie die kleinen Betriebe, für Geschäfte, Restaurants, Freiberufler ist es jetzt schon sehr schwer. Die nächsten Wochen werden noch schwerer. Ich versichere Ihnen: Die Bundesregierung tut alles, was sie kann, um die wirtschaftlichen Auswirkungen abzufedern – und vor allem um Arbeitsplätze zu bewahren.” Die Situation ändert sich täglich, Prognosen sind schwierig und überhaupt ist alles anders – so anders, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel Big Player und Freelancer zur besten Sendezeit in einem Atemzug nennt.
Wie die Unterstützung, speziell für Freiberufler*innen und Kleinunternehmer*innen in der Kultur- und Kreativwirtschaft konkret aussieht, die nicht nur in Einzelfällen an die 100 Prozent Verdienstausfall erleiden, das ist momentan so dynamisch wie die Lage insgesamt. Von Steuerstundungen und Förderprogrammen ist die Rede, von gelockerten Kreditbedingungen, darunter mischen sich Rufe nach einem bedingungslosen Grundeinkommen.
Konkrete Unterstützung?
Aber was stimmt jetzt? Wer bekommt was? Wann und wie viel? Vergangene Woche haben das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein Hilfspaket präsentiert, das Beschäftigte, Unternehmen und auch Selbstständige unterstützen soll. Es baut auf vier Säulen auf, nämlich auf der Flexibilisierung des Kurzarbeitergelds, auf steuerlichen Liquiditätshilfen, einem Milliarden-Schutzschild und der Stärkung des Europäischen Zusammenhalts. Klingt gewaltig, allerdings auch abstrakt und dürfte nach aktuellem Stand für (Solo-)Selbständige sowie Freiberufler*innen aus Branchen, die bis dato kaum oder überhaupt nicht vom Staat gefördert worden sind, schon wieder eine Nummer zu groß sein.
Es gibt aber auch weitere Maßnahmen, etwa die Hilfe vom Jobcenter für Selbstständige, deren Einkommen derzeit ausbleibt. Nach Offenlegung der finanziellen Verhältnisse lässt sie sich hier beantragen. Bei der Künstlersozialkasse lassen sich die Beiträge reduzieren; die Finanzämter haben unter anderem ein vereinfachtes Antragsformular für Stundungen respektive Anpassungen von Vorauszahlungen online gestellt. Allerdings sei dahingestellt, ob diese Maßnahmen den gewünschten Effekt erzielen, zumal die Steuer- und Beitragslast in Zeiten schrumpfender Honorare ohnehin nicht hoch ist. Was fehlt, das sind die Umsätze als solche.
Ständig aktualisierte und branchenspezifische Übersichten an Unterstützungsmöglichkeiten bietet beispielsweise die Wirtschaftsförderung der Region Stuttgart (WRS), unter anderem für die Kreativ-, Film- und IT-Wirtschaft.
Umfragen, Petitionen, Initiativen
Um die wirtschaftlichen Auswirkungen von Covid-19 auf Selbstständige und Unternehmen der Kultur- und Kreativbranchen zu erfassen, hat das Netzwerk Kreative Deutschland eine bundesweite Kurzumfrage gestartet. Die Teilnahme ist noch bis zum 31. März möglich.
Überaus dynamisch sind auch die Aktionen der Kultur- und Kreativszene selbst. Ganz frisch am Start ist etwa die Künstlersoforthilfe Stuttgart (KSH), gegründet vom Autor Joe Bauer, dem Stadtrat Tom Adler, dem Fernsehjournalisten Goggo Gensch und Peter Jakobeit, dem ehemaligen Geschäftsführer der Stuttgarter Kulturgemeinschaft. Schnell und unbürokratisch will die Initiative Soforthilfen auszahlen, die durch Spenden generiert werden. Die Unterstützung gilt für Kulturarbeit im weitesten Sinne, also auch für Veranstaltungstechnik und ähnliche Tätigkeiten.
Auch der freie Fotograf Stefan Bau hat unter dem Hashtag #supporttheartist ein Netzwerk gestartet, in dem Selbstständige gemeinsam auf ihre existenziell bedrohliche Lage hinweisen und zusammen Lösungen entwickeln. „Solidarität ist das Wort des Momentes. Nutzen wir unsere kreativen Hirne und schaffen wir neue, bessere Strukturen!“, so Bau.
Nachtrag: Inzwischen hat die Landesregierung mitgeteilt, wie viel Geld Kleinbetriebe an Corona-Soforthilfen bekommen sollen. Von Mittwoch an (25. März 2020) sollen Anträge gestellt werden können. Solo-Selbstständige und Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten sollen einmalig bis zu 9.000 Euro erhalten können, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten können maximal 15.000 Euro, Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten bis zu 30.000 Euro beantragen können. Zudem wurde eine Corona-Hotline eingerichtet.