Diejenigen unter euch, die eine Idee zu einem neuartigen, digitalen Produkt haben, die Entwicklung aber nicht aus eigenen Kapazitäten stemmen können, sollten sich das neue Förderprogramm IGP (Innovative Geschäftsmodelle und Pionierlösungen) anschauen. Das gilt z.B. für innovative Apps für neue Anwendungsbereiche, neue internetbasierte Formen der Kundenansprache sowie Software und Plattformen für neue Formen der Interaktion und Vernetzung. Das Besondere dabei: es bezuschusst nicht nur Personalkosten sondern man kann auch einen kalkulatorischen Unternehmerlohn fördern lassen – das ist für Freiberufler, Solo-Selbstständige und angehende Gründer natürlich sehr interessant.
Noch bis zum 28. Februar könnt ihr euch auf die erste Ausschreibung des neuen Förderprogramms IGP des Bundeswirtschaftsministeriums bewerben. Die Ausschreibungsrunde hat den Schwerpunkt „digitale und datengetriebene Geschäftsmodelle und Pionierlösungen“. Eine zweite Ausschreibung im Bereich Kultur- und Kreativwirtschaft soll noch Ende des Jahres folgen. Eine dritte dann zum Thema Social Impact im nächsten Jahr. Bis Mitte Februar gibt es zwei Webinare, bei denen man alle Fragen zum Programm klären kann.
Gefördert wird mit einem Zuschuss entweder die sehr frühe Ideenphase im Sinne von Machbarkeitstest oder ein fortgeschrittenes Stadium, in der es z.B. schon um Pilotierung des Geschäftsmodells am Markt geht. Je nach Phase des Projekts und Größe des antragstellenden Unternehmens werden Kosten in Höhe 70.000 € bis 300.000 € mit maximal 70% bezuschusst. Das Gute ist: es werden nicht nur Sachmittel und Personalkosten von Mitarbeitern (die man oft als Gründer ja noch gar nicht hat) gefördert, sondern es kann auch ein kalkulatorischer Unternehmerlohn angesetzt werden.
Auch die Voraussetzungen, die man erfüllen muss, sind sehr offen: nicht nur bestehende Unternehmen (KMU) sondern auch Freiberufler, Handwerker und andere Selbstständige mit/ohne Beschäftigte und „zukunftsgerichtete Innovatoren“ mit Unternehmensgründungsabsicht können sich mit ihrem Projekt bewerben. Dabei gibt es entweder Einzelprojekte, oder mehrere können sich zu Verbundprojekten zusammenschließen.
Bis zum 28.2. kann man sich in einem ersten Schritt mit einer Ideenskizze einfach online bewerben. Hier muss man sowohl Angaben zur Projektidee (Innovationsbedarf, Lösungsansatz, Projektteam, Abgrenzung zum Wettbewerb, Marktpotential und Förderbedarf) sowie zum Unternehmen bzw. zum Antragsteller machen (Unternehmensdaten, Unternehmenstyp, Umsatzsumme, Finanzierung Eigenanteil). Erst wenn man die Vorauswahl geschafft hat, muss man einen aufwendigeren Vollantrag erstellen und sich in einem Pitch beweisen.
Mehr Infos zu den genauen Förderkriterien gibt es unter www.bmwi.de/IGP