Kindergärten, Pflegeheime und viele andere Institutionen wären ohne die jungen Frauen und Männer, die ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) ableisten, aufgeschmissen. Einen gigantischen Applaus für alle FSJler, die ihre wertvolle Arbeit nicht dem eigenen Geldbeutel, sondern den Menschen zuliebe verrichten. Und dann gibt es noch – ja, es gibt sie noch – die Damen und Herren, die sich um die Sicherheit und Verteidigung unseres Landes verdient machen wollen und sich der Bundeswehr anschließen. Inzwischen ohne Wehrpflicht, ganz freiwillig.

Überhaupt scheint Freiwilligkeit der neue Megatrend zu sein. Die nicht vorhandene neue Bundesregierung macht es vor und hat sich ganz freiwillig nicht gebildet anstatt in unfreiwilligen Koalitionen ebenso wenig zu regieren. Nutzen wir also diese kurze Phase der Anarchie und führen den freiwilligen Gründungsdienst (GrüDi) ein.

Warum? Weil es schwierig ist, den richtigen und manchmal sogar überhaupt einen Mitgründer zu finden. Bei gut einem Fünftel der Beratungsanfragen, die das Generator HdM Startup Center erreichen, steht „Match-up/Teamsuche“ oben auf der Agenda. Und beim letzten Co-Founder Speed Dating an der HdM Stuttgart kam auf 13 Suchende eine Programmiererin. Wem die begehrte Dame Herz und Codes geschenkt hat, ist nicht überliefert. Muss es aber die große Liebe sein? Muss man gleich heiraten? Warum nicht? Aber Vorsicht: Die Ehe ist und bleibt der häufigste Grund für Scheidungen.

Bei einer Partnerschaft auf Zeit weiß man, was man hat und vor allem auch, was man nicht hat. Ebenso verhält es sich bei einer sozusagen offenen Gründer-Ehe. Das Mastermind hinter der Geschäftsidee bekommt die Unterstützung, ohne die ein Markteintritt nicht möglich wäre, während der Gründungsabschnittsgefährte wertvolle Erfahrungen sammelt, seinen beruflichen Lebenslauf aufwertet oder einfach nur eine spannende Aufgabe findet. Aber eben ohne die Erwartungshaltung beiderseits, die zum Rosenkrieg führt sobald die Flamme erlischt, welche einst die Kohle beim Gründergrillen entfachte. Und – das ist ja nicht ausgeschlossen – bleiben sie vielleicht doch zusammen, bis dass die Insolvenz sie scheidet.

Wer darf den GrüDi antreten? Alle zwischen 18 und 99, die geistig und körperlich in der Lage sind, den erfolgreichen Markteintritt oder die Skalierung eines jungen Unternehmens zu beschleunigen, Qualifikationen mitbringen, die das ermöglichen und ein genuines Interesse haben, die Abläufe in einem Startup kennenzulernen. Abitur oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium sind nicht erforderlich, denn gesunder Gründerverstand ist keine Frage von Zeugnissen oder Diplomen.

Wer darf den GrüDi in Anspruch nehmen? Unterschieden wird zwischen zwei Arten von GrüDi-Einsatzstellen: 1) Das Unternehmen in spe, das über ein validiertes Geschäftsmodell verfügt und maximal ein Jahr vor dem Markteintritt steht. 2) Das kürzlich gelaunchte Startup, das in den kommenden anderthalb Jahren seine Skalierung in Angriff nimmt. Die Branche von 1) und 2) spielt bis auf wenige Ausnahmen keine Rolle. Ausgeschlossen vom GrüDi sind Startups der Waffen- und Drogenindustrie, des Menschengroß- und Einzelhandels sowie verwandter Bereiche.

Zugelassen sind auch nur solche Einsatzstellen, die nachweislich aufgrund überschaubarer Größe und (noch) geringer finanzieller Ressourcen auf die Leistungen des GrüDi angewiesen sind. Als dufte Startups maskierte Millionen-Spin-offs von Großkonzernen sind folglich ausgeschlossen, auch wenn die Backsteinwände im Shabby-Chic-Loft-Büro bröckeln.

Welche Tätigkeiten umfasst der GrüDi? Der freiwillige Gründungsdienst ist zwar eine Partnerschaft auf Zeit aber während dieser Zeit eine Partnerschaft auf Augenhöhe. Ihren Kaffee sollen also die Leiter der GrüDi-Einsatzstelle selber holen. Erlaubt sind Marketing, Programmierung, Buchhaltung, Protypenbau, Beratung, seelischer Beistand, konstruktive Kritik und alles andere, was den Markteintritt oder das Wachstum des Unternehmens beschleunigt.

Wie lange dauert der GrüDi? So lange wie nötig. Üblich sind sechs bis 18 Monate, je nach Tätigkeitsbereich und Entwicklungsstand des Startups. Eine Festanstellung nach Ablauf des GrüDi ist nicht ausgeschlossen.

Wie wird der GrüDi vergütet? Die Einsatzstelle verpflichtet sich, den GrüDi-Leistenden anständig zu bezahlen. Da das werdende oder wachsende Startup knapp bei Kasse ist, ist es auf einen staatlichen Zuschuss angewiesen (der ja hoffentlich kommt, sobald dieser Artikel im noch zu besetzenden Bundeswirtschaftsministerium die Runde gemacht hat). Alternativ zum Bundes-Gründungsdienst-Zuschuss (BuGrüDiZu) gibt es derzeit das EXIST-Gründerstipendium (1.000 bis 3.000 Euro pro Mitgründer pro Monat für maximal ein Jahr) und das Landesprogramm Junge Innovatoren (eine halbe Stelle TV-L E12 oder E13 bis maximal Erfahrungsst­ufe 3 für ein Jahr, Verlängerung möglich).

Wie bewirbt man sich für den GrüDi? Direkt bei der Einsatzstelle. Infos zu freien GrüDi-Stellen mit HdM-Bezug gibt es beim Generator und auf unserer Jobbörse. Wir helfen euch auch bei der Antragstellung für das EXIST-Gründerstipendium und für das Förderprogramm Junge Innovatoren.