Muss ich mich als Gründer wirklich mit dem Thema Recht auseinandersetzen? Muss ich mich als Gründer wirklich um Versicherungsangelegenheiten kümmern? Ja – und heute behandeln wir den ersten Teil dieser Beitragsreihe: Einzelnunternehmer und Team.

Recht und Versicherung - Muss das sein?

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Ohje. Doch: Wer früher stirbt ist länger tot – oder: Wer sich früher um diese auf einer Sexynessskala von 0 – 10 gegen 0 tendierende Themen kümmert hat die Chance, einigem Ärger aus dem Weg zu gehen – ja sogar: Ärger zu vermeiden!

Aus diesem Grund soll hier ein Überblick gegeben werden. Wohlgemerkt: Ein Überblick. Die Details und die Entscheidung muss jeder selbst finden.

Teil I: Recht

Im Verlauf einer Gründung stößt das Vorhaben auf viel rechtlich Relevantes: Asphalt, Schotterstraßen, Bodenschwellen, Leitplanken, Leitpfosten (in Österreich: Leitpflock), andere Verkehrsteilnehmer wie Schleicher, Raser und Geisterfahrer. Entsprechend unterschiedlich sind die Auswirkungen auf das Vorhaben. Rechtliche Instrumente können das Risiko verringern, dass diese Auswirkungen nicht in einen Totalschaden des Vorhabens münden.

1. Einzelunternehmer und Team

Ein Einzelunternehmer ist kein Team – und dennoch fangen hier die Fragen schon an: Wer bin ich, wer will ich sein? Bin ich Freiberufler, Kleingewerbetreibender oder Kaufmann? Will ich mich in eine Ein Personen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), eine Ein Personen GmbH, eine kleine AG oder gar eine Kabushiki-gaisha – vorausgesetzt man hat eine Affinität zu Japan – verwandeln?

Wer ist schon gerne allein? Also gründe ich ein Team.

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Doch sogleich kommen auch hier die großen Fragen herangeeilt: Wer sind wir? Wer wollen wir sein? Die Auswahl – und dabei bleiben wir im Deutschen Rechtsraum – ist beachtlich: Wollen wir eine Personengesellschaft sein wie z.B. eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), eine offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) bzw. eine Variante der KG in Form einer GmbH & Co. KG oder Partnerschaftsgesellschaft? Oder sehen wir uns auf der Seite von Marx‘ Kapital, oder präziser: der Kapitalgesellschaften wie z.B. der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), deren kleiner Schwester i.e. der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder der Aktiengesellschaft (AG)?

Antworten auf diese Fragen können schwierig sein. Man sollte sich deshalb über einige Dinge klar werden wie: Will ich allein sein oder im Team? Was ist der Geschäftszweck? Soll eine Haftung für alle oder Einzelne bestehen – oder eine Haftungsbeschränkung? Wo könnten mögliche Haftungsrisiken versteckt sein oder offen herumliegen und wie bedeutsam sind diese? Liegt Gründungskapital vor? Will ich oder wollen wir Freiheit beim Firmennamen oder nicht? Wie hoch sollen die Gründungskosten sein – hoch oder nicht hoch? Wie sieht es mit dem Thema Buchführung und Steuern aus – kompliziert oder ein wenig vereinfacht? Will ich oder wollen wir die Last an Publizitätsvorschriften tragen? Wie sieht es bei der Investorensuche und der Mitsprache bzw. Kontrolle aus? Wie sieht die Zukunft generell aus? Eher farblich in Rosatönen mit einem Bugatti Chiron dem Horizont in weniger als 13,6 Sekunden von 0 – 300 km/h beschleunigend entgegenfahrend oder eher gemütlich?

Generell lässt sich sagen: Personengesellschaften bieten weniger Aufwand und mehr Haftung. Kapitalgesellschaften bieten mehr Aufwand, dafür weniger Haftung. Im Detail lässt sich sagen: Es gibt dazu eine unübersehbare Literatur inklusive guter Zusammenfassungen und Übersichten im Netz.

Das Institut für Mittelstandsforschung veröffentlichte im Jahr 2016 folgende Zahlen:

Gründungen und Rechtsformen 2015

Bei der Entscheidung über die Wahl der Rechtsform ist man allein oder als Team ganz allein. Doch vielleicht geben diese Zahlen Anhaltspunkte.

In den nächsten Tagen und Wochen folgen die weiteren Teile zur Beitragsreihe “Recht und Versicherung für Gründerinnen und Gründer”.