Der studentische Status bei der gesetzlichen Krankenversicherung hat viele Vorteile. Um diese nicht zu verlieren gilt es einige Kriterien zu beachten.
Schritt 4: Krankenversicherung für selbstständige Studenten
Auch die Krankenkasse will informiert sein. Hierbei sollte man einige Grenzen (Zahlen siehe Tabelle, Stand 2019) beachten, um den studentischen Status nicht zu verlieren. In der Regel erhält man von seiner gesetzlichen Krankenkasse auf Nachfrage einen Fragebogen, in dem man den entsprechenden Umfang der Selbstständigkeit angeben muss. Wichtig hierbei ist, dass man sich immer als „nebenberuflich“ selbstständig sieht, das Studium also nach wie vor Haupttätigkeit bleibt. Die Kriterien für die Nebenberuflichkeit, und damit auch die Grenzwerte, die es zu beachten gilt, wenn man seinen studentischen Status nicht verlieren möchte, sind wie folgt (Stand 2019):
Familienversicherung | Studentenversicherung (gesetzlich) |
Max. 445,- Euro im Monat (darf maximal über die Dauer von 3 Monaten oder 70 Tagen im Jahr überschritten werden = Semesterferienregelung) | · Maximal 20 Stunden pro Woche darf gearbeitet werden
· Nicht mehr als 75% der monatlichen Bezugsgröße (75% von 3.115 € =2.336 €) darf verdient werden |
Foto: stokkete / Fotolia.com